Voraussetzungen für die Erlangung und das führen des Berufsausweises für Hygiagogik

Voraussetzungen für die Erlangung des Berufsausweises:

Verleihung der Berufsausweise
  • Einschlägige Berufsausbildung

  • Abgeschlossene Ausbildung in Physikopraktik (inklusive Graduierung)

  • Erarbeitung eines persönlichen Portfolios mit TutorInnen. Die Portfolioarbeit dient der Qualitätssicherung und der Erarbeitung des Alleinstellungsmerkmals jeder Diplom Hygiagogin und jedes Diplom Hygiagogen.

    • Abgeschlossenes Studium der Hygiagogik (mind. 210 Stunden)

    • Kolloquium

    • Ein digitales Passfoto, das nicht älter als ein halbes Jahr ist.

    Bedingungen für das Führen des Berufsausweises:

    • Der Berufsausweis wird nach abgeschlossenem Studium in Hygiagogik mit anschließender Verleihung eines Diploms für zwei Jahre vom ABV verliehen.

    • Er verpflichtet zur jährlichen Teilnahme an einem der beiden Symposien, bei dem alle Diplom HygiagogInnen ihre aktuellen wissenschaftlichen Tätigkeiten vorstellen.

    • Weiters verpflichtet der Berufsausweis zur Einhaltung der Gütekriterien und der Ethik-kriterien.

    Alle Diplom HygiagogInnen, die unter der Marke Praktopädie tätig sind, müssen dies auf der Homepage und etwaigen Werbematerialien von anderen Tätigkeiten klar trennen.


    Verleihung der Berufsausweise