Voraussetzungen für die Erlangung und das führen des Berufsausweises für Hygiagogik
Voraussetzungen für die Erlangung des Berufsausweises:

Einschlägige Berufsausbildung
Abgeschlossene Ausbildung in Physikopraktik (inklusive Graduierung)
Erarbeitung eines persönlichen Portfolios mit TutorInnen. Die Portfolioarbeit dient der Qualitätssicherung und der Erarbeitung des Alleinstellungsmerkmals jeder Diplom Hygiagogin und jedes Diplom Hygiagogen.
Abgeschlossenes Studium der Hygiagogik (mind. 210 Stunden)
Kolloquium
Ein digitales Passfoto, das nicht älter als ein halbes Jahr ist.
Der Berufsausweis wird nach abgeschlossenem Studium in Hygiagogik mit anschließender Verleihung eines Diploms für zwei Jahre vom ABV verliehen.
Er verpflichtet zur jährlichen Teilnahme an einem der beiden Symposien, bei dem alle Diplom HygiagogInnen ihre aktuellen wissenschaftlichen Tätigkeiten vorstellen.
Weiters verpflichtet der Berufsausweis zur Einhaltung der Gütekriterien und der Ethik-kriterien.
Bedingungen für das Führen des Berufsausweises:
Alle Diplom HygiagogInnen, die unter der Marke Praktopädie tätig sind, müssen dies auf der Homepage und etwaigen Werbematerialien von anderen Tätigkeiten klar trennen.
